Tipps, um eine Domain zu registieren

Die Herausforderung bei der Wahl einer Domain: Der Name sollte prägnant und sowohl für potenzielle Besucherinnen und Besucher als auch für Suchmaschinen attraktiv sein. Wir haben die wichtigsten Tipps zur Domainregistrierung übersichtlich zusammengefasst.

Darauf sollten Sie bei der Registrierung Ihrer Domain achten

Ob Onlineshop, Blog oder private Website, jedes Webprojekt beginnt mit dem passenden Domainnamen. Dieser besteht aus der Top-Level-Domain (TLD), also Endungen wie .de oder .com, und der Second-Level-Domain, dem eigentlichen Namenselement der Domain. Der Wunschname ist schnell gefunden und ebenso schnell kann man bei den Anbietern durch einen Domain-Check überprüfen, ob die gewünschte Domain noch zur Verfügung steht.

Der Anbieter, auch als Domain-Registrar bezeichnet, übernimmt dann auch die Registrierung bei der zuständigen Vergabestelle. Für jede TLD ist nämlich eine bestimme Organisation zuständig, die gewünschte Registrierungen entgegennimmt.

Vor der Registrierung einer Domain sollten Nutzerinnen und Nutzer eigenständig überprüfen, ob eine Nutzung des gewünschten Domainnamens gegen bestehende Markenschutzrechte verstößt. Denn der Verstoß gegen das Markenrecht bei Domains gehört zu den häufigsten Fehlern bei der Domainregistrierung.

Wie gestaltet man eine optimale Second-Level-Domain? Und wie wählt man die dazu passende Top-Level-Domain (ohne Marken- und Namensrechte zu verletzten)? Wir haben die wichtigsten Tipps in den kommenden Abschnitten für Sie zusammengefasst.

Gestaltung der Second-Level-Domain

Bei der Gestaltung des Domainnamens ist man in Deutschland relativ frei. Einige technische Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt werden: Verwenden darf man alle Zeichen von A bis Z, Ziffern von 0 bis 9 sowie den Bindestrich. Der Bindestrich darf jedoch nicht am Anfang der Second-Level-Domain stehen. Andere Sonderzeichen wie Punkte, Schrägstriche oder Fragezeichen sind nicht zulässig. In der Regel darf der Domainname bis zu 63 Zeichen umfassen.

Mittlerweile sind auch Domainnamen möglich, die man vor einigen Jahren noch nicht registrieren konnte. Dazu gehören neben den Kurzdomains mit zwei Zeichen (zum Beispiel ei.de) auch die sogenannten Umlautdomains.

Tipp

Zusätzlich zu den Second-Level-Domains gibt es weitere Domaintypen, die Sie kennen sollten. Informieren Sie sich zum Thema anhand unseres Artikels.

Möglich macht das die Einführung sogenannter Internationalized Domain Names. Durch diese Art der Domain können länderspezifische Sonderzeichen im Domainnamen dargestellt werden. Für Deutschland sind das zum Beispiel die Umlaute ä, ü und ö – für Frankreich der Akzent. Diese speziellen Domains werden zunächst konvertiert, da das DNS-System nach wie vor nur die Zeichenkodierung ASCII erkennt. Möchte man sich beispielweise die Domain möbelhaus-name.de sichern, wird dieser bei der Registrierung das Präfix xn vorangestellt, der Umlaut ausgespart und eine weitere Zeichenfolge angehängt. Die Umlaut-Domain wird dann als xn–mbelhaus-name-nda.de registriert.

Wahl der Top-Level-Domain

Die Top-Level-Domain bildet die höchste Ebene der Namensauflösung und den letzten Abschnitt der Domain rechts vom Punkt. Zu den beliebtesten Domainendungen zählen .com, .net, .org und die spezifischen Länderkennungen wie .de, .es oder .us. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  • generischen TLDs: Generische Top-Level-Domains geben einen Hinweis auf die Art des Website-Angebots. So erwartet man hinter .com (Commercial) ein kommerzielles Angebot, während .org (Organisation) als TLD für den Internetauftritt einer Organisation in Frage kommt.
  • länderspezifischen TLDs: Länderspezifische TLDs geben Auskunft über die Herkunft einer Internetseite. Länderendungen haben in der Regel zwei Buchstaben. So steht .de für Deutschland, .hu für Ungarn oder .es für Spanien.

Ein weiterer Tipp zur Domainregistrierung: Es ist sinnvoll, sich gleich mehrere Domainendungen und Namensvarianten zu sichern. Oft bieten Provider günstige Pakete an, wodurch es sich lohnt, seinen Wunschnamen gleich mit mehreren TLDs zu registrieren. Die Auffindbarkeit der Website steigt damit, und alle wichtigen Varianten der Domain sind gesichert und somit nicht für Dritte verfügbar.

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Neue TLDs

Die sogenannten neuen TLDs (nTLDs) gehören zu den generischen TLDs. Seit 2013 gibt es diese neue Generation von Domainendungen, die unter anderem kommerzielle Begriffe wie .shop oder .business und regionale Standorte wie .berlin, .bayern oder .barcelona abdecken. Die neuen TLDs sind eine gute Alternative, wenn der Wunschname unter den gängigen Top-Level-Domains schon vergeben ist, man jedoch an seiner Namenswahl festhalten möchte.

Sonderfall .ag

Die Domainendung .ag ist entgegen der allgemeinen Annahme keine generische, sondern eine länderspezifsiche TLD, und zwar die des Inselstaats Antigua und Barbuda in der Karibik. Als allgemein bekannte Abkürzung für den deutschen Begriff Aktiengesellschaft ist die Endung hierzulande begehrt und darf auch genutzt werden. Nach einem offiziellen Urteil des OLG Hamburgs im Jahr 2005 dürfen jedoch nur deutsche Aktiengesellschaften diese Endung registrieren. Der Domainname muss außerdem zwingend mit dem Namen der Gesellschaft übereinstimmen, so wie er offiziell im Handelsregister geführt wird.

Hinweis

Wer eine Domain registriert, mietet diese lediglich auf Zeit. Vom Kauf einer Domain zu sprechen, ist also genau genommen nicht richtig. Wird der Vertrag am Ende der Vertragslaufzeit nicht verlängert, wird der Domainname wieder frei und kann von anderen Interessenten gemietet werden. Auch beim Verkauf von Domainnamen wird kein (virtueller Besitz) von Person A zu Person B übertragen, es ändert sich lediglich der Registrierungsnehmer.

Anbieterwechsel

Möchte man mit der Domain umziehen, stellt das in der Regel kein Problem dar. Man benötigt lediglich den Autorisierungscode zu seiner Domain, den man beim aktuellen Registrar anfragen kann. Möchte man von zum Beispiel von einem Anbieter zu IONOS wechseln, muss man ein spezielles Domaintransfer-Formular ausfüllen und den Umzug bestätigen. Alle weiteren Schritte werden dann in Wege geleitet.

Wie lange ein Domain-Umzug dauert, hängt von den Verfahrensregeln der jeweiligen Vergabestelle (Registry) ab. Bei generischen TLD und den nTLDs muss man in der Regel mit fünf bis sechs Werktagen rechnen. Das anschließende DNS-Update benötigte weitere 24 bis 48 Stunden.

Tipp

Es ist ratsam, spätestens einen Monat bevor der Vertrag beim altern Anbieter ausläuft, den Domain-Umzug zu beantragen. Trifft der Antrag zu spät ein, kann es sein, dass der Leistungszeitraum der entsprechenden Domain erneut beim aktuellen Anbieter verlängert werden muss, bevor ein Umzug zum neuen Anbieter möglich ist.

Keine Domain ohne Markenrecht

Wer in einem Onlineshop Schuhe von Adidas verkauft, könnte unter Umständen meinen, dass es sinnvoll wäre, den Markennamen in der Domain unterzubringen. Doch hier muss man sehr vorsichtig sein, denn leicht verstößt man als Domaininhaber gegen Marken- und Namensrechte. Die Nutzung eines Marken- oder Unternehmensnamen ist nur bei vorheriger Genehmigung des Rechteinhabers möglich. Dafür sollte in jedem Fall eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorliegen. Wer den Namen von Marken oder Unternehmen ohne diese Genehmigung im Domainnamen verwendet, muss mit einer Abmahnung rechnen. Dabei sollte man den Gegenstands- und Streitwert nicht unterschätzen. Streitsummen von bis zu 50.000 Euro sind keine Seltenheit. Wer sich vor Geldstrafen und Gerichtsverfahren schützen will, geht auf Nummer sicher und überprüft vor der Registrierung die Wunschdomain auf folgende Aspekte:

  • Marken- und Unternehmensnamen: Den Shop mit einem großen Markennamen zu schmücken, um Besucher anzulocken, ist verführerisch. Doch auch wenn der Markenname die Zielgruppen- und Kundenansprache vereinfachen würde, ist das in den meisten Fällen nicht erlaubt. Auch Unternehmensnamen stehen unter dem Schutz des Namensrechts und dürfen in Domainnamen Dritter nicht einfach verwendet werden.
  • Namen von Prominenten: Auch Namen von Personen des öffentlichen Lebens unterliegen dem Namensrecht nach §12 BGB. Demnach sind viele Vor- und Nachnamen, sofern sie nicht generisch sind, geschützt.
  • Tippfehler-Domains: Typische Tippfehler wie ebey.de, gogle.de oder amason.de darf man ebenfalls nicht ohne weiteres als Domainnamen wählen. Oft sind bei großen Marken und Namen auch die ähnlichen Zeichenfolgen geschützt – also liegt auch bei der Verwendung solcher Tippfehler-Varianten eine Verletzung der Marke vor.
  • Bekannte Titel: Ob Filme, Zeitschriften oder TV-Serien – der Titel von bekannten Veröffentlichungen sollte in der Domain nicht verwendet werden. In der Regel stehen diese Begriffe unter Titelschutz und der unautorisierte Gebrauch ist nicht zulässig.

Auch Städtenamen, Behörden oder andere staatliche Einrichtungen sollten bei der Domainregistrierung vermieden werden, denn auch hier kann durch die Domain ein Markenrecht verletzt werden. Grundsätzlich gilt: Eine Verletzung der Marke liegt immer dann vor, wenn jemand von der Bekanntheit profitiert. Sehr große, bekannte Namen wie Mercedes oder BMW müssen nicht zwingend als Marke eingetragen sein, um speziellem Schutz zu unterstehen.

Domain-Markenrechte prüfen

Das Markenrecht bei Domains bezieht sich auf gewerbliche Website-Themen. Private Websites ohne kommerziellen Nutzen sind also von den Regelungen ausgeschlossen. Wer jedoch mit der eigenen Website oder mit dem eigenen Blog Geld verdienen möchte, sollte die Domain unter strikter Berücksichtigung des Markenrechts auswählen. Welche Namen und Begrifflichkeiten unter das Markenrecht fallen, kann man beim zuständigen Marken- und Patentamt in Erfahrung bringen. Die Überprüfung ist in wenigen Schritten erledigt und natürlich kostenlos auf der jeweiligen Seite möglich. Zur schnellen Recherche eignen sich die folgenden Seiten:

Hinweis

Ähnlich klingende Wortmarken oder Ähnlichkeiten des Logos mit existierenden Bildmarken stellen einen Verstoß gegen das Markenrecht da. Eine solche Ähnlichkeitsrecherche kann aber nicht über die oben genannten Seiten erfolgen. Hierfür sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.